Lucky Strike zeigt dem «Pop Titan» die lange Nase.
Dieter Bohlen und Ernst August von Hannover verlieren gegen den Tabak-Multi vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die beiden Personen sind mit einer Grundrechtsbeschwerde über die Werbung mit ihren Vornamen gescheitert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat vergangenen Donnerstag die Klage der beiden Prominenten über die Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte abgewiesen. Um folgende Anzeigen ging es in den beiden Fällen:
Lucky Strike habe die beiden bekannten Vornamen für eine ironische Werbekampagne gebraucht. Bei Dieter Bohlen hat man auf seinen literarischen Ausflug unter die Schriftsteller reagiert und bei Ernst August auf seine immer wieder vorkommenden Wutausbrüche abgezielt. Bereits 2008 hat der Bundesgerichtshof eine entsprechende Klage und den erhofften Schadenersatz der beiden Prominenten zurückgewiesen.
Nun also, einen Tag nach dem Urteil-Gewinn hat Lucky Strike bereits die passende Antwort für Dieter parat. «Dieter bekommt halt nicht immer Recht», steht auf den deutschlandweit gestreuten Anzeigen. Ich gehe davon aus, dass Herr Bohlen keine Lust auf einen zweiten Gerichtsgang hat. Die Zeit wird es zeigen und bis es soweit ist, hat Herr Bohlen sowieso anderweitig genügend Geld verdient.
© Yves Seiler
Bilder: Lucky Strike